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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1976 - VII P 4.75   

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BVerwG, 13.02.1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,27)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,27)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - VII P 4.75 (https://dejure.org/1976,27)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums gemäß einer Vorschrift des Personalvertretungsgesetzes (PersVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur einer unrichtigen Bewertung - Einigungsverfahren - Initiativvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 186
  • DVBl 1978, 82
  • ZBR 1976, 228
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Die Mitbestimmung besteht deshalb auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründet die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (so auch Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - [AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG]; vgl. dazu auch Bötticher, Grundsätzliches zur Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei Umgruppierungen von Arbeitnehmern in Rd.A. 1969, 194 [197]).

    Im übrigen weist das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. -) mit Recht darauf hin, daß die Einstufung eines Angestellten auch im Wege der Höhergruppierung eine Maßnahme ist, bei der der Dienststelle ein mehr oder minder großer Spielraum zusteht.

    Der einzelne Angehörige dagegen kann, wenn auf Grund der Entscheidung der Einigungsstelle eine in Aussicht genommene günstige Maßnahme - wie etwa eine korrigierende Höhergruppierung - unterbleibt, seine Rechte gerichtlich geltend machen und - wie im vorliegenden Fall - als Angestellter seinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer höheren Vergütung vor den Arbeitsgerichten durchsetzen, ohne daß ihm dort die Versagung der Zustimmung des Personalrates oder ein entgegenstehender Beschluß der Einigungsstelle entgegengehalten werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. - Distel, Der Spruch der Einigungsstelle in PersV 1968, 125 [128 rechte Spalte]; Fischer-Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Komm. 1974, § 71 Rz. 25; Grabendorff-Windscheid-Ilbertz, Bundespersonalvertretungsgesetz, 3. Aufl. 1975, § 71 Rz. 30; Engelhard-Ballerstedt, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen und Wahlordnungen, 3. Aufl. 1973, §§ 72, 73 Rz. 14 c).

    Mit Recht hat aber das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1970 (a.a.O. Bl. 377) ausgeführt, daß eine Befugnis, die Rechtsansprüche einzelner Angehöriger des öffentlichen Dienstes geltend zu machen, ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden müßte.

    Das ist, worauf das Bundesarbeitsgericht mit Recht hinweist (Beschluß vom 9. Oktober 1970 - a.a.O. Bl. 377), unvereinbar mit einem Verfahren, in dem es letzten Endes um die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen geht, die nicht in einem Zusammenhang mit den Aufgaben des Personalrates stehen.

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Das wird besonders dadurch verdeutlicht, daß die korrigierende Herabgruppierung dieser Automatik entbehrt und nur durch übereinstimmende Änderung des Arbeitsvertrages oder durch Änderungskündigung herbeigeführt werden kann (Beschluß des Senats vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - [BVerwGE 35, 164 = ZBR 1970, 269 = PersV 1970, 277]).

    Das muß auch für den Begriff der "Höhergruppierung" gelten, bei der es der Senat schon im Beschluß vom 17. April 1970 (a.a.O. S. 167) auf die - auch bei der korrigierenden Höhergruppierung gegebene - nachhaltige Verbesserung des Arbeitsverhältnisses abgestellt hat.

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung schon unter der Geltung des Personalvertretungsgesetzes 1955 ausgeführt, daß auch die Änderung der Vergütungsgruppe, die sich lediglich als Korrektur einer unrichtigen Einstufung darstellt, der Beteiligung des Personalrates unterliegt (Beschluß vom 17. April 1970 - a.a.O. S. 166 -).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Daß die Einigungsstellen in personellen Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter verbindlich entscheiden können, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]).

    Die Einigungsstellen sind nicht außerhalb der Verwaltung stehende Gremien, sondern, wie auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [280]) ausgeführt hat, Bestandteil der Exekutive.

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG VII P 11.73 - ausgesprochen hat, richten sich Form und Zulässigkeit eines Antrages nach dem besonderen Zweck des Beschlußverfahrens.
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Zwar hat nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - (BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TO. A) der Angestellte einen sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebenden Anspruch, nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt zu werden, ohne daß es einer entsprechenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber bedarf (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471 [472]]).
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Zwar hat nach dem grundlegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 - (BAGE 1, 85 = AP Nr. 1 zu § 3 TO. A) der Angestellte einen sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebenden Anspruch, nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe bezahlt zu werden, ohne daß es einer entsprechenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber bedarf (vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471 [472]]).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, daß bei den aus dem öffentlichen Dienst recht entnommenen Begriffen ihr personalvertretungsrechtlicher Gehalt ermittelt werden muß (so z.B. für den Begriff der "Abordnung" Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - [BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61]] und zum Begriff der "Beförderung" Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VII P 12.65 - [PersV 1967, 275]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt betont, daß bei den aus dem öffentlichen Dienst recht entnommenen Begriffen ihr personalvertretungsrechtlicher Gehalt ermittelt werden muß (so z.B. für den Begriff der "Abordnung" Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - [BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61]] und zum Begriff der "Beförderung" Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VII P 12.65 - [PersV 1967, 275]).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Daran ändern auch die vom Landesarbeitsgericht weiter herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß VII P 4.75 vom 13. Februar 1976 - ZBR 1976, 228) nichts.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 121, 126 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 51, 34, 41 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 239, 245 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB ; Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 - AP Nr. 142 zu § 22, 23 BAT 1975) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 186, 193).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74   

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https://dejure.org/1975,584
BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74 (https://dejure.org/1975,584)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1975 - VII P 11.74 (https://dejure.org/1975,584)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1975 - VII P 11.74 (https://dejure.org/1975,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Dienststellenleiters zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Personalrat - Berechtigtes Interesse eines Dienststellenleiters zur Klärung streitiger Fragen in Bezug auf den Personalrat - Erwerb des Wahlrechts bei einer anderen Dienststelle als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 342
  • ZBR 1976, 228
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74
    Der Senat hat im Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ausgesprochen, daß die zur Teilnahme an der Personalratswahl erforderliche Zugehörigkeit zur Dienststelle maßgeblich durch das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis bestimmt wird.

    Er begründet diese seine Auffassung lediglich mit einem Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 21. November 1958 (a.a.O.), deren Voraussetzungen - wie bereits dargelegt - im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74
    Wenn das Personalvertretungsgesetz in § 27 Buchst. g) die Möglichkeit geschaffen hat, nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Mitgliedschaft eines nicht wählbar gewesenen Kandidaten zum Erlöschen zu bringen, so läßt das, wie der Senat im Beschluß vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - (BVerwGE 14, 241 [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61] [243]) ausgeführt hat, darauf schließen, daß die Anfechtung der Wahl eines einzelnen Mitgliedes wegen seiner Nichtwählbarkeit nicht zulässig ist.

    Der Senat hat sich im Beschluß vom 8. Juni 1962 (a.a.O.) lediglich mit der Frage befaßt, ob eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft antragsbefugt sei.

  • BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74

    Betriebsrat: Feststellung der Nichtwählbarkeit, Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74
    Er läßt es ebenfalls unentschieden, ob der Kreis der Antragsberechtigten, wie es das Bundesarbeitsgericht zum vergleichbaren § 24 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unter Bezugnahme auf Dietz-Richardi (Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 5. Aufl. 1973, § 24 Rz. 34) im Beschluß vom 11. März 1975 - 1 ABR 77/74 - (noch nicht veröffentlicht) angenommen hat, derselbe wie der der Wahlanfechtungsberechtigten ist.
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    c) Soweit dagegen in der Rechtsprechung Bedenken gegen die Anfechtbarkeit der Wahl einzelner Personal- oder Betriebsratsmitglieder geäußert wurden (siehe BVerwGE 14, 241, 242 f.; BVerwGE 49, 342, 343; BAGE 86, 117, 120 ff.; BAG, NZA-RR 2010, 76 Rn. 14; ferner BAGE 29, 398, 401 f.), sollte damit zum einen ausgeschlossen werden, dass Wahlfehler, die mehrere oder alle Gewählte betreffen, nur zu Lasten eines einzelnen Mitglieds gerichtlich geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 08.02.2018 - 5 P 7.16

    Ankündigungsfrist; Antragsbefugnis; Arbeitnehmerähnliche Personen; Auslegung;

    Die Antwort auf die insoweit maßgebliche Frage, ob und inwieweit einem Antragsteller eine eigene (kollektivrechtliche) Rechtsposition zugewiesen ist, ergibt sich - ebenso wie die Frage seiner Beteiligtenbefugnis - grundsätzlich allein aus dem materiellen (Personalvertretungs-)Recht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. November 1975 - 7 P 11.74 - BVerwGE 49, 342 , vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - BVerwGE 54, 172, vom 15. Dezember 1978 - 6 P 10.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 7, vom 15. Mai 1991 - 6 P 15.89 - BVerwGE 88, 183 , vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 13 und - allgemein zum verwaltungsgerichtlichen Organstreit - Beschluss vom 24. Mai 2011 - 6 B 2.11 - juris Rn. 6; Treber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012, § 83 Rn. 68; Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Aufl. 2017, ArbGG § 81 Rn. 39 m.w.N.).

    Die Befugnis der Antragstellerin, dieses Recht gerichtlich geltend zu machen, ergibt sich damit bereits aus der Stellung, die ihr das im Statut geschaffene Vertretungsrecht einräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1975 - 7 P 11.74 - BVerwGE 49, 342 ).

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 40/76

    Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat - Tatsächliche Zuordnung -

    Die gegenteilige Meinung der Rechtsbesdiwerde kann sich allerdings auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsgesetz berufen (vgl. BVerwGE 14, 241 = AP Nr. 17 zu § 22 PersVG und neuerdings BVerwGE 49, 342 /34j5/).

    vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 49, 342 zu der vergleichbaren Bestimmung des § 10 Abs. 1 Buchst, c) PersVG 1955 zugrunde liegt.

  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Die Befugnis, ein Beschlußverfahren auf Feststellung der Nichtwählbarkeit eines Beschäftigten nach § 29 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG einzuleiten, steht, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der gleichlautenden Vorschrift des § 27 g des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 - im Beschluß vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 11.74 - (BVerwGE 49, 342) entschieden hat, u.a. auch dem Dienststellenleiter zu, Dienststellenleiter bei den bundesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung, zu denen auch die Krankenkasse der ... L. gehört, sind der Vorstand und der Geschäftsführer der Kasse im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit.
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13

    Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung

    Ein Antrag nach § 26 Nr. 7 HPVG kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, und zwar, wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt, auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (BVerwG B. v. 7.11.1975 - VII P 11.74 - E 49, 342, 343; Dobler a.a.O. Rn. 65; HessVGH B. 14.7.1976 - BPV TK 6/76 - PersV 1978, 128; Kröll a.a.O., Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. Rn. 22; Schwarze a.a.O. Rn. 55, 57; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 28; vgl. zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975 - 1 ABR 77/74 - AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier - Fitting u.a. -, BetrVG, 26. Aufl., 2012, § 24 BetrVG Rn. 42; Koch a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

    Ein Antrag nach § 26 Nr. 7 HPVG kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, und zwar, wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt, auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (BVerwG B. v. 7.11.1975 - VII P 11.74 - E 49, 342, 343; Dobler, Kröll a.a.O., Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. Rn. 22; Schwarze a.a.O. Rn. 55, 57; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 28; vgl. zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975 - 1 ABR 77/74 - AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier - Fitting u.a. -, BetrVG, 25. Aufl., 2010, § 24 BetrVG Rn. 42; Koch a.a.O.).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 6 P 11.79

    Verpflichtung der Ausübung der Tätigkeit als Personalratsvorsitzender in der

    Die vielfältigen weiteren Aufgaben, die Dienststellenleiter und Personalrat aufgrund der allgemeinen und besonderen Vorschriften über die Beteiligung der Personalvertretung obliegen, lassen auch die Befugnis des Dienststellenleiters erkennen, darauf zu achten und gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die Freistellung zur Erfüllung von Personalratsaufgaben genutzt und in Zeiten durchgeführt wird, die dem Gesetz entsprechen und die Erfüllung der der Dienststelle und der Personalvertretung gemeinsam obliegenden Aufgaben ermöglichen (s. zu der Antragsbefugnis des Dienststellenleiters auch BVerwGE 49, 342 [BVerwG 07.11.1975 - VII P 11/74] [343 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 744/02

    Personalrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Die personalvertretungsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Dienststelle werden vom Dienststellenleiter wahrgenommen, und er ist deshalb für die Dienststelle am Verfahren stets beteiligt (vgl. BVerwGE 56, 330; 49, 342; Rooschütz/Amend/Killinger, Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg, 10. Auflage, § 86 Rdn. 4 ff.).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89

    Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile

    Der Gesetzgeber räumt mit diesen Vorschriften drei wahlberechtigten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (und über die Verweisung in § 5 Satz 1 SBG drei wahlberechtigten Soldaten) im Allgemeininteresse die Rechtsposition ein, unter Inanspruchnahme der Gerichte darauf hinzuwirken, daß dort, wo dies geboten ist, eine nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ordnungsmäßige Interessenvertretung in der richtigen Zusammensetzung durch rechtzeitige Wahlen gebildet wird (vgl. zur Bestimmung der vergleichbaren Rechtsposition des Dienststellenleiters BVerwGE 49, 342, 343 ff.).
  • VG Stade, 04.07.2008 - 7 A 517/08

    Anfechtung einer Personalratswahl; Entfall der Wählbarkeit eines Personalrats

    Die Wahl eines einzelnen Personalratsmitglieds anzufechten (hier bezogen auf Herrn C.) käme nur in Betracht, wenn es sich um den einzigen Vertreter einer Gruppe handelte (vg. Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, Kommentar, 5. Aufl. 2004, § 25 Rdnr. 14; BVerwG B. v. 06.06.1991 - 6 P 8.89 - PersR 91, 337 und v. 07.11.1975 - VII P 11.74 - PersV 77, 22).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

  • BVerwG, 18.10.1978 - 6 P 7.78

    Wahlverfahren - Feststellung der Wahlberechtigung - Wählbarkeit von Beschäftigten

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2011 - 12b L 379/11

    Dienststellenleiter, Wählerverzeichnis, Einspruch

  • BVerwG, 11.09.1979 - 2 B 78.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
  • OVG Berlin, 10.11.1995 - PV (Bln) 13.95

    Interessenkollision bei Mitgliedschaft im Personalrat; Verlust der Mitgliedschaft

  • VGH Hessen, 29.09.1976 - BPV TK 12/76
  • VGH Hessen, 14.07.1976 - BPV TK 6/76
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